Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen

Felix Kauertz Motorsport
Inhaber: Felix Kauertz
Maasweg 30
47624 Kevelaer
Deutschland
E-Mail: felix.kauertz@googlemail.com

– nachfolgend „Felix Kauertz Motorsport“, „wir“ oder „uns“ –

und Kunden über die Website www.felixkauertz-motorsport.com geschlossen werden.

Die AGB gelten insbesondere für:

  • den Verkauf von Merchandise-Produkten über den Online-Shop,

  • die Erbringung von Rennsport-Coaching,

  • Testfahrer- und Entwicklungsfahrerleistungen,

  • Sponsoring- und Werbeleistungen,

  • VIP-Mitgliedschaften und vergleichbare Unterstützungs-Abonnements,

  • sonstige über die Website angebotene Leistungen.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss im Online-Shop

Die Darstellung von Produkten in unserem Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

Durch das Einstellen eines Produkts in den Warenkorb und das anschließende Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.

Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung ausdrücklich annehmen oder dem Kunden eine Bestellbestätigung übermitteln, sofern darin ausdrücklich die Annahme der Bestellung erklärt wird.

Die automatische Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt nicht zwingend eine Annahme des Angebots dar.

Die Vertragssprache ist Deutsch, soweit im Bestellprozess nichts anderes angegeben wird.

Der Vertragstext wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben elektronisch gespeichert und dem Kunden mit den Bestelldaten bzw. der Bestellbestätigung zur Verfügung gestellt, soweit dies technisch vorgesehen ist.

3. Vertragsschluss über Dienstleistungen

Anfragen und Angebote zu Rennsport-Coaching, Sponsoring, Testfahrer- und Entwicklungsfahrerleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen können über die Website, per Kontaktaufnahme oder nach individueller Absprache erfolgen.

Bei individuell vereinbarten Dienstleistungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch die ausdrückliche Annahme eines Angebots oder durch eine anderweitige eindeutige Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien zustande.

Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung, der Leistungszeitraum und gegebenenfalls weitere Bedingungen können in einem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden.

Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen Vereinbarung und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.

4. Vertragsschluss bei VIP-Mitgliedschaften / Abonnements

Über die Website können kostenpflichtige VIP-Mitgliedschaften oder vergleichbare Unterstützungs-Abonnements angeboten werden.

Der konkrete Leistungsumfang, Preis, Abrechnungszeitraum und gegebenenfalls die Mindestlaufzeit werden jeweils vor Abschluss des Abonnements im Bestellprozess angegeben.

Eine VIP-Mitgliedschaft kann insbesondere digitale oder sonstige Vorteile umfassen, beispielsweise:

  • Zugang zu exklusiven Informationen,

  • Zugang zu bestimmten VIP-Inhalten,

  • Zugang zu geschlossenen Gruppen oder Community-Bereichen,

  • bevorzugte Informationen,

  • sonstige im jeweiligen Angebot beschriebene Vorteile.

Welche konkreten Leistungen Bestandteil einer Mitgliedschaft sind, ergibt sich aus der jeweiligen Produkt- bzw. Angebotsbeschreibung.

Die Mitgliedschaft berechtigt ausschließlich zur Nutzung der im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Ein Anspruch auf bestimmte sportliche Ergebnisse, Rennresultate, Platzierungen oder eine bestimmte Entwicklung der Motorsportkarriere besteht nicht.

5. Laufzeit und Kündigung von Abonnements

Soweit nicht im jeweiligen Angebot anders angegeben, wird eine VIP-Mitgliedschaft für den jeweils ausgewählten Abrechnungszeitraum abgeschlossen und verlängert sich automatisch um den jeweiligen Abrechnungszeitraum, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Die konkrete Kündigungsfrist wird im jeweiligen Angebot bzw. Bestellprozess angegeben.

Der Kunde kann das Abonnement über die hierfür im Kundenkonto oder im Bestellprozess bereitgestellte Funktion kündigen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bereits bezahlte Zeiträume werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet, soweit nicht gesetzliche Ansprüche, ein Widerruf oder eine abweichende Vereinbarung bestehen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle im Online-Shop angegebenen Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt und nichts anderes angegeben ist.

Zusätzlich anfallende Versandkosten werden im Bestellprozess ausgewiesen.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Bestellprozess angezeigt.

Zur Verfügung stehen je nach Konfiguration insbesondere Zahlungsarten über Squarespace Payments sowie PayPal.

Über Squarespace Payments können beispielsweise Kreditkarten, Apple Pay, Google Pay, Klarna und weitere Zahlungsarten angeboten werden.

Die konkrete Verfügbarkeit einzelner Zahlungsmethoden kann sich ändern.

7. Lieferung und Versand

Die Lieferung von Lager- bzw. regulären Merchandise-Produkten erfolgt grundsätzlich innerhalb von 3 bis 5 Werktagen, sofern beim jeweiligen Produkt keine abweichende Lieferzeit angegeben ist.

Bei Print-on-Demand-Produkten gelten die beim jeweiligen Produkt angegebenen bzw. vom Hersteller genannten Lieferzeiten.

Print-on-Demand-Produkte können direkt durch den beauftragten Fulfillment- bzw. Produktionsdienstleister versendet werden.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Kosten, Steuern, Zölle oder sonstige Abgaben anfallen, soweit diese nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften vom Kunden zu tragen sind.

8. Versanddienstleister

Für den Versand können insbesondere DHL, Hermes und DPD eingesetzt werden.

Bei Print-on-Demand-Produkten kann der Versand unmittelbar durch den jeweiligen Produktions- und Fulfillment-Dienstleister, insbesondere Printful, erfolgen.

Die konkrete Versandart kann abhängig vom Produkt, Lieferland und Bestellumfang ausgewählt oder durch uns festgelegt werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.

Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zu.

Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer gesonderten Widerrufsbelehrung, die auf unserer Website veröffentlicht und dem Kunden vor bzw. bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

Die gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

11. Gewährleistung und Mängelrechte

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Haftung für Sach- und Rechtsmängel.

Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den gesetzlich zulässigen Einschränkungen.

Offensichtliche Transportschäden sollten dem jeweiligen Zusteller möglichst unmittelbar angezeigt werden. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben auch bei unterlassener Anzeige unberührt.

12. Rennsport-Coaching

Rennsport-Coaching wird individuell nach Vereinbarung erbracht.

Art, Umfang, Dauer, Ort und Preis des Coachings werden jeweils im konkreten Angebot bzw. Vertrag vereinbart.

Das Coaching stellt keine Garantie für einen bestimmten sportlichen Erfolg, eine bestimmte Platzierung oder eine bestimmte Verbesserung der fahrerischen Leistung dar.

Der Kunde bleibt für seine eigene Fahrweise und die Einhaltung sämtlicher Sicherheits-, Strecken-, Veranstalter- und Fahrzeugvorgaben verantwortlich.

Bei Coaching-Leistungen im Zusammenhang mit Motorsportveranstaltungen sind insbesondere die Vorgaben des jeweiligen Veranstalters, der Rennstrecke und gegebenenfalls des jeweiligen Motorsportverbandes einzuhalten.

13. Testfahrer- und Entwicklungsfahrerleistungen

Felix Kauertz Motorsport bietet seine Fähigkeiten als Testfahrer bzw. Entwicklungsfahrer für Unternehmen und andere Auftraggeber an.

Der konkrete Umfang der jeweiligen Tätigkeit wird individuell vereinbart.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Erprobungsfahrten,

  • Testfahrten,

  • Feedback zu Fahrzeugen,

  • Rückmeldungen zu Fahrverhalten und Fahrzeugabstimmung,

  • Unterstützung bei Entwicklungsprozessen,

  • fahrerische Beurteilung von Fahrzeugen oder Komponenten.

Die konkreten technischen, zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Bedingungen werden im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt.

14. Sponsoring und Werbeleistungen

Felix Kauertz Motorsport bietet Unternehmen Sponsoring- und Werbeleistungen an.

Hierzu können – je nach individueller Vereinbarung – insbesondere gehören:

  • Darstellung des Sponsors auf Fahrzeugen,

  • Darstellung des Sponsors auf Rennbekleidung,

  • Erwähnung in sozialen Medien,

  • Logo- und Markenpräsentationen,

  • Content- und Medienleistungen,

  • Veranstaltungen und Auftritte,

  • sonstige individuell vereinbarte Werbemaßnahmen.

Der konkrete Umfang der Sponsoring- bzw. Werbeleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Sponsoringvertrag.

Die Parteien können insbesondere Laufzeit, Vergütung, Nutzungsrechte, Umfang der Werbung und konkrete Werbemittel individuell vereinbaren.

15. Motorsportbedingte Leistungsänderungen

Motorsportveranstaltungen können aufgrund von Wetter, technischen Problemen, Unfällen, behördlichen Entscheidungen, Absagen von Veranstaltungen, Änderungen von Rennkalendern oder anderen Umständen außerhalb unseres Einflussbereichs verändert oder abgesagt werden.

Soweit eine vereinbarte Leistung aufgrund solcher Umstände nicht oder nicht wie ursprünglich geplant erbracht werden kann, werden wir den Kunden hierüber informieren und – soweit möglich – eine angemessene Ersatzlösung anbieten.

Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

16. Freiwillige finanzielle Unterstützung

Über unsere Website können Besucher Felix Kauertz Motorsport freiwillig finanziell unterstützen.

Eine solche Unterstützung erfolgt grundsätzlich ohne Anspruch auf eine Gegenleistung.

Die freiwillige Unterstützung ist von einem Kaufvertrag, einer VIP-Mitgliedschaft und einem Sponsoringvertrag zu unterscheiden.

Sofern mit einer Zahlung ausdrücklich bestimmte Leistungen oder Vorteile verbunden sind, handelt es sich nicht um eine reine freiwillige Unterstützung ohne Gegenleistung. In diesem Fall gelten die für die jeweilige Leistung beschriebenen Vertragsbedingungen.

17. VIP-Mitgliedschaften und freiwillige Unterstützung

Eine VIP-Mitgliedschaft ist keine reine Spende bzw. freiwillige Unterstützung ohne Gegenleistung.

Mit Abschluss einer VIP-Mitgliedschaft erwirbt der Kunde vielmehr die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen und Vorteile.

Hierzu können beispielsweise exklusive Informationen, Zugänge zu Gruppen oder andere im Angebot beschriebene Vorteile gehören.

Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem jeweiligen Mitgliedschaftsangebot.

18. Nutzungsrechte bei exklusiven Inhalten

Soweit im Rahmen einer VIP-Mitgliedschaft digitale Inhalte zur Verfügung gestellt werden, erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur persönlichen Nutzung im Rahmen der vereinbarten Mitgliedschaft.

Eine öffentliche Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige kommerzielle Nutzung exklusiver Inhalte ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet, soweit gesetzlich zulässig.

Zugangsdaten zu geschlossenen Bereichen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

19. Verfügbarkeit digitaler Leistungen

Bei digitalen VIP-Leistungen bemühen wir uns um eine möglichst zuverlässige Verfügbarkeit.

Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.

Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Störungen bei Drittanbietern auftreten.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

20. Haftung

20.1 Allgemeine Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir – soweit gesetzlich zulässig – nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Gesetzliche Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

21. Besondere Regelungen für Motorsport-, Test- und Coaching-Leistungen

Motorsport, Testfahrten, Rennsportveranstaltungen, Trainings- und Coachingmaßnahmen können mit erheblichen Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum verbunden sein.

Der Kunde erkennt an, dass insbesondere bei fahrpraktischen Tätigkeiten, Testfahrten, Rennveranstaltungen und vergleichbaren Motorsportaktivitäten ein erhöhtes allgemeines Betriebs- und Unfallrisiko besteht.

Soweit eine Leistung auf einer Rennstrecke, einem abgesperrten Gelände oder im Rahmen einer Motorsportveranstaltung erbracht wird, hat der Kunde sämtliche Sicherheitsbestimmungen, Anweisungen des Veranstalters, Streckenregeln, technischen Vorschriften und sonstigen verbindlichen Vorgaben einzuhalten.

Der Kunde ist verpflichtet, uns vor Beginn der Leistung über Umstände zu informieren, die für deren sichere Durchführung von Bedeutung sein können.

Eine bestimmte sportliche, technische oder fahrerische Entwicklung, eine bestimmte Rundenzeit, Platzierung, Leistung, Fahrzeugperformance oder ein sonstiger bestimmter Erfolg wird – sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart – nicht geschuldet.

Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für Schäden, die ausschließlich aus einem allgemeinen, nicht von uns verursachten Motorsport- oder Betriebsrisiko entstehen.

Soweit Schäden durch das Verhalten des Kunden selbst, durch die Nichtbeachtung von Sicherheitsanweisungen, durch unsachgemäße Nutzung von Fahrzeugen oder Ausrüstung oder durch sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht werden, ist unsere Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Der Kunde bleibt für die von ihm geführten oder genutzten Fahrzeuge sowie für deren technischen Zustand verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

22. Haftung bei Testfahrer- und Entwicklungsfahrerleistungen

Bei Testfahrer- und Entwicklungsfahrerleistungen wird der konkrete Aufgaben- und Verantwortungsbereich jeweils individuell vereinbart.

Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, uns vor Beginn einer Test- oder Entwicklungsfahrt vollständig über bekannte technische Besonderheiten, Risiken, Einschränkungen und sicherheitsrelevante Eigenschaften des eingesetzten Fahrzeugs oder Testgegenstands zu informieren.

Der Auftraggeber ist außerdem dafür verantwortlich, dass das eingesetzte Fahrzeug, Testgelände, Teststrecke sowie die erforderliche Sicherheitsausrüstung den jeweils geltenden gesetzlichen, technischen und veranstaltungsbezogenen Anforderungen entsprechen, soweit dies in seinen Verantwortungsbereich fällt.

Eine Haftung von Felix Kauertz Motorsport für Schäden, die auf nicht mitgeteilten technischen Mängeln, unzureichender Vorbereitung des Testfahrzeugs, fehlerhaften Anweisungen des Auftraggebers oder sonstigen Umständen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers beruhen, ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Eine Haftung für reine Entwicklungs-, Erprobungs- oder Testergebnisse besteht nur, soweit ein bestimmtes Ergebnis ausdrücklich als vertraglich geschuldete Beschaffenheit oder Garantie vereinbart wurde.

23. Eigenverantwortung bei Coaching- und Motorsportaktivitäten

Bei Rennsport-Coaching und vergleichbaren fahrpraktischen Leistungen handelt es sich um eine unterstützende bzw. beratende Tätigkeit.

Die Umsetzung von Empfehlungen, Fahrhinweisen und sonstigen Coaching-Inhalten erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung des Kunden.

Der Kunde entscheidet insbesondere selbst, ob und in welcher Weise er Fahrhinweise oder Empfehlungen umsetzt.

Der Kunde hat seine Fahrweise jederzeit an die aktuellen Strecken-, Wetter-, Verkehrs-, Fahrzeug- und Sicherheitsbedingungen anzupassen.

Anweisungen des Veranstalters, der Rennstrecke oder anderer für die jeweilige Veranstaltung verantwortlicher Personen gehen im Falle eines Widerspruchs vor.

24. Haftung gegenüber Unternehmern

Gegenüber Unternehmern kann die Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen werden.

Bei Unternehmern ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige reine Vermögensfolgeschäden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen.

Soweit eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht, ist diese – soweit gesetzlich zulässig – auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

Diese Regelungen gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern und nur soweit zwingendes Recht nicht entgegensteht.

25. Haftung für Drittanbieter und Veranstalter

Soweit Leistungen unter Einbindung von Drittanbietern, Rennstrecken, Veranstaltern, Zahlungsdienstleistern, Versandunternehmen oder sonstigen externen Dienstleistern erbracht werden, haften wir für deren Leistungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit wir deren Verhalten rechtlich zu vertreten haben.

Für Störungen oder Ausfälle, die ausschließlich aus dem Verantwortungsbereich eines solchen Drittanbieters stammen und die wir nicht zu vertreten haben, übernehmen wir im gesetzlich zulässigen Umfang keine Haftung.

Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

26. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind unserer gesonderten Datenschutzerklärung zu entnehmen.

27. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Ein Verbraucher ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.

Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

28. Anwendbares Recht

Für Verträge zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

29. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und dem Kunden der gesetzlich zulässige Gerichtsstand maßgeblich.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

30. Änderungen dieser AGB

Wir behalten uns vor, diese AGB zu ändern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Änderungen, Änderungen unserer Leistungen oder vergleichbarer sachlicher Gründe erforderlich ist.

Für bereits geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten AGB.

31. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026